8 11. Beispiele für die Ableitung von Formeln aus den Axiomen, 95 Die letzte Formel ist eine abgekürzte Schreibweise für X v X. Formel (3): Xv£X. Diese Formel ergibt sich aus (2) durch Anwendung der Regel IIL, Formel (4): X — X Beweis: (4) ist eine Abkürzung für XX, und diese Formel geht aus (3) hervor, indem man X für X einsetzt. Formel (5): X—>X. Beweis: X —> X [durch Einsetzung in (4)], XX->X£X [nach Regel IV], XX [wegen (3) und Regel £)], XX [nach Regel III]. Das letzte ist die Formel (5). Formel. (6): (X —> Y) > (Y —> X). Beweis: Y-—+Y [Formel (4)], XY+XY [Regel IVI; XY-—>YZX [Einsetzung in c)], XY-—>YX [Regel V]. Das ist die gesuchte Formel. Regel VI: Tritt ein Ausdruck X als Bestandteil in einer Aussagen- verbindung auf, die in diesem Sinne mit D(M) bezeichnet werden möge, und sind X—>B und B—> U beweisbare Formeln, so sind auch D(AX) — D (B) und D (B) —> D(M) beweisbare Formeln. — Durch die Form von X und durch den Gesamtausdruck ist übrigens noch hnicht eindeutig be- stimmt, was ® (M) bedeuten soll. Der Ausdruck X—>XY kann z. B. in dreierlei Sinne als 5(X) bezeichnet werden, da für D(M) jeder der drei Ausdrücke —> XY, X>AY, UA—>UY genommen werden kann. Die Regel VI trifft für jede mögliche Definition von P (A) zu. Diese Regel läßt sich auch so aussprechen: Zwei Ausdrücke, die in gegenseitiger Folgebeziehung stehen, dürfen in einer beweisbaren Formel für einander eingesetzt werden. Beweis: Es genügt, die Regel für den Fall zu beweisen, daß X nur einmal in (W) vorkommt, und daß D(A) eine der Formen M, CM, AC hat. Die allgemeine Regel läßt sich durch mehrfache Anwendung dieser einfachen Regel gewinnen, indem man ® von innen heraus aufbaut. Für jeden Teilausdruck ®’ von ® erhält man nämlich sukzessive D' (B) > P und D(M)-> P'(B).